Rechtsprechung
BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzucht mit einem Kind - Unzucht mit einem Abhängigen - Voraussetzungen für eine Zwangsentfernung - Abtretung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung eines Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53
Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der …
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68
Die Entfernung setzt aber voraus, daß das Gericht nach Anhörung der Prozeßbeteiligten einen Beschluß erläßt und mit Begründung verkündet (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 4, 364, 365) [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53].Der Senat hat bereits mehrfach zu erkennen gegeben, daß das Fehlen des erforderlichen Gerichtsbeschlusses einen unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO bedeuten könnte, da ohne diese gesetzliche Grundlage "die Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person stattgefunden hat, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt" (1 StR 53/68 v. 29. Februar 1968; 1 StR 607/60 v. 7. Februar 1961 unter Hinweis auf BGHSt 4, 364, 365 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53] und die teilweise abweichende Rechtsprechung; vgl. auch BGHSt 15, 194, 196) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60].
- BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68
Die Entfernung setzt aber voraus, daß das Gericht nach Anhörung der Prozeßbeteiligten einen Beschluß erläßt und mit Begründung verkündet (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 4, 364, 365) [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]. - BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr. …
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68
Der Senat hat bereits mehrfach zu erkennen gegeben, daß das Fehlen des erforderlichen Gerichtsbeschlusses einen unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO bedeuten könnte, da ohne diese gesetzliche Grundlage "die Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person stattgefunden hat, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt" (1 StR 53/68 v. 29. Februar 1968; 1 StR 607/60 v. 7. Februar 1961 unter Hinweis auf BGHSt 4, 364, 365 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53] und die teilweise abweichende Rechtsprechung; vgl. auch BGHSt 15, 194, 196) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60]. - BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60
Zeugenvernehmung in Abwesenheit des Angeklagten - Behandlung eines Verstoßes …
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68
Der Senat hat bereits mehrfach zu erkennen gegeben, daß das Fehlen des erforderlichen Gerichtsbeschlusses einen unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO bedeuten könnte, da ohne diese gesetzliche Grundlage "die Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person stattgefunden hat, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt" (1 StR 53/68 v. 29. Februar 1968; 1 StR 607/60 v. 7. Februar 1961 unter Hinweis auf BGHSt 4, 364, 365 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53] und die teilweise abweichende Rechtsprechung; vgl. auch BGHSt 15, 194, 196) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60].