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   BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68   

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https://dejure.org/1968,7214
BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68 (https://dejure.org/1968,7214)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1968 - 1 StR 124/68 (https://dejure.org/1968,7214)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1968 - 1 StR 124/68 (https://dejure.org/1968,7214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzucht mit einem Kind - Unzucht mit einem Abhängigen - Voraussetzungen für eine Zwangsentfernung - Abtretung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68
    Die Entfernung setzt aber voraus, daß das Gericht nach Anhörung der Prozeßbeteiligten einen Beschluß erläßt und mit Begründung verkündet (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 4, 364, 365) [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53].

    Der Senat hat bereits mehrfach zu erkennen gegeben, daß das Fehlen des erforderlichen Gerichtsbeschlusses einen unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO bedeuten könnte, da ohne diese gesetzliche Grundlage "die Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person stattgefunden hat, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt" (1 StR 53/68 v. 29. Februar 1968; 1 StR 607/60 v. 7. Februar 1961 unter Hinweis auf BGHSt 4, 364, 365 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53] und die teilweise abweichende Rechtsprechung; vgl. auch BGHSt 15, 194, 196) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60].

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68
    Die Entfernung setzt aber voraus, daß das Gericht nach Anhörung der Prozeßbeteiligten einen Beschluß erläßt und mit Begründung verkündet (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 4, 364, 365) [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53].
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68
    Der Senat hat bereits mehrfach zu erkennen gegeben, daß das Fehlen des erforderlichen Gerichtsbeschlusses einen unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO bedeuten könnte, da ohne diese gesetzliche Grundlage "die Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person stattgefunden hat, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt" (1 StR 53/68 v. 29. Februar 1968; 1 StR 607/60 v. 7. Februar 1961 unter Hinweis auf BGHSt 4, 364, 365 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53] und die teilweise abweichende Rechtsprechung; vgl. auch BGHSt 15, 194, 196) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60].
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60

    Zeugenvernehmung in Abwesenheit des Angeklagten - Behandlung eines Verstoßes

    Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68
    Der Senat hat bereits mehrfach zu erkennen gegeben, daß das Fehlen des erforderlichen Gerichtsbeschlusses einen unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO bedeuten könnte, da ohne diese gesetzliche Grundlage "die Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person stattgefunden hat, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt" (1 StR 53/68 v. 29. Februar 1968; 1 StR 607/60 v. 7. Februar 1961 unter Hinweis auf BGHSt 4, 364, 365 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53] und die teilweise abweichende Rechtsprechung; vgl. auch BGHSt 15, 194, 196) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60].
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